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Anwendung unserer UN-BOXX aero

Sammelbehälter für leere und teilentleerte Spraydosen.

Anwendungsbereiche

  • Zulässig als Verpackung gemäß Verpackungsanweisung P207 entsprechend Sondervorschrift für die Verpackung PP 87 – die Sondervorschriften: 327, 625, 190 und 344 sind zu beachten.
  • Zusatzausrüstung: Mittel zum Aufsaugen freier Flüssigkeiten, die bei der Beförderung frei werden können.
  • Zum Transport nach ADR zugelassen
  • Gefahrgutbehälter
  • Spraydosenbehälter
  • Sammelbehälter für Gefahrgut
  • UN zugelassene Gefahrgutverpackung
  • UN1950 - für UN-BOXX aero; Abfalldruckgaspackungen
  • Zusätzlich kann der Behälter auch für die Sammlung von Gütern gemäß UN3175 (z.B. alte Farbdosen) verwendet werden. Dies allerdings nur in Verbindung mit einem festen aufsaugfähigen Stoff (z.B. Vlies) sowie dicht verschlossenen Säcken.